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Gesetzeslage in Österreich

Paragraphen

Die Regierungsvorlage zum Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz wurde vom Ministerrat am 8.3.2005 beschlossen.

Bis zum 1.1.2008 müssen alle Webauftritte öffentlicher Einrichtungen barrierefrei gestaltet sein. Menschen mit Behinderung sind dadurch von der Teilnahme im Internet nicht mehr ausgeschlossen.

In Österreich sind ca. 20% der Bevölkerung von Behinderungen betroffen.


Eine Neuerung ist auch, dass nunmehr betroffenen Privatpersonen ihr Recht auf Gleichstellung einklagen können.


Bundesministerium für Sicherheit und Generationen (2003):


Bericht über die Lage der behinderten Menschen in Österreich.


„Behinderte Menschen sind Personen jeglichen Alters, die in einem lebenswichtigen sozialen Beziehungsfeld körperlich, geistig oder seelisch dauernd wesentlich beeinträchtigt sind. Ihnen stehen jene Personen gleich, denen eine solche Beeinträchtigung in absehbarer Zeit droht. Lebenswichtige soziale Beziehungsfelder sind insbesondere die Bereiche Erziehung, Schulbildung, Erwerbstätigkeit, Beschäftigung, Kommunikation, Wohnen- und Freizeitgestaltung.“

„Behindert sind jene Menschen, denen es

  • ohne Hilfe nicht möglich ist,
  • geregelte soziale Beziehungen zu pflegen,
  • sinnvolle Beschäftigung zu erlangen und auszuüben und
  • angemessenes und ausreichendes Einkommen zu erzielen.“
Quelle: Bundesministerium für Sicherheit und Generationen (2003): Bericht über die Lage der behinderten Menschen in Österreich.